COLDITZ
Immobilien GmbH

Dipl.-Kfm. Ralf Colditz
Geschäftsführer · öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK zu Kiel
Ö.B.U.V. SACHVERSTÄNDIGER
Nach dem Studium begann Dipl.-Kfm. Ralf Colditz 2000 eine Karriere als Gewerbemakler, die ihn durch die stark nachgefragte Beratungsleistung zum Immobilienwertgutachter werden ließ. Mit dem Aufbau einer Gutachtenabteilung 2005/2006 begann auch die Dozentenkarriere zunächst an der Wirtschaftsakademie (WAK) Schleswig-Holstein und heute an der Deutschen Immobilien Akademie (DIA). Nach über 10 Jahren als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken der IHK zu Kiel hat sich der Immobilienexperte selbstständig gemacht und leitet seit 2023 als geschäftsführender Gesellschafter die COLDITZ Immobilien GmbH. Weitere Informationen finden Sie hier:




2000 - 2006
Arbeit als Gewerbemakler in Schleswig-Holstein. Leitung der Gewerbeabteilung.
2005 - 2023
Dozent an der Wirtschaftsakademie (WAK) Schleswig-Holstein im Bereich Immobilienbewertung.
ab 2006
Als leitender Angestellter eine Gutachterabteilung aufgebaut
2023
Dozent bei der Deutschen Immobilien Akademie für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten (DIA).
2023 - 2028
Wiederbestellung als Sachverständiger für weitere 5 Jahre bis zum Februar 2028.
2000 - 2006
Arbeit als Gewerbemakler in Schleswig-Holstein. Leitung der Gewerbeabteilung.
2005 - 2023
Dozent an der Wirtschaftsakademie (WAK) Schleswig-Holstein im Bereich Immobilienbewertung.
ab 2006
Als leitender Angestellter eine Gutachterabteilung aufgebaut
2023
Dozent bei der Deutschen Immobilien Akademie für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten (DIA).
2023 - 2028
Wiederbestellung als Sachverständiger für weitere 5 Jahre bis zum Februar 2028.

Melanie Colditz
Immobilienfachwirtin (IHK)
IMMOBILIENFACHWIRTIN (IHK)
Melanie Colditz begann ihre berufliche Laufbahn zunächst als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Bereits in dieser Zeit gehörten rechtssichere Vertragsgestaltungen sowie allgemeine Rechts- und Immobilienangelegenheiten zu ihrem täglichen Tätigkeitsbereich.
Im Jahr 2015 wechselte sie in eine Kieler Hausverwaltung und sammelte dort umfassende praktische Erfahrungen auf dem regionalen Immobilienmarkt. Aufbauend auf dieser Tätigkeit absolvierte sie die Weiterbildung zur Immobilienfachwirtin (IHK), die sie im Jahr 2022 mit großem Erfolg abschloss. Darüber hinaus verfügt sie über den Ausbilderschein (AEVO) und bringt somit auch die fachliche Qualifikation zur Ausbildung zukünftiger Nachwuchskräfte mit.
2023 gründete Frau Colditz gemeinsam mit ihrem Mann die COLDITZ Immobilien GmbH. Neben ihrer Tätigkeit in der Hausverwaltung verantwortete sie bereits die Finanzbuchhaltung. Seit 2026 ist sie nunmehr vollständig im Unternehmen tätig. Heute betreut sie unsere Kunden insbesondere in den Bereichen Immobilienbewertung, Immobilienverkauf sowie Immobilienverwaltung.
1996
Abschluss Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notargehilfin.
2015
Wechsel in eine Kieler Hausverwaltung – Aufbau praktischer Erfahrung am regionalen Immobilienmarkt.
2022
Abschluss Immobilienfachwirtin (IHK zu Kiel).
2023
Ausbilderschein (AEVO).
ab 2026
Vollständige Tätigkeit in der COLDITZ Immobilien GmbH – Schwerpunkt Bewertung, Verkauf und Verwaltung.
1996
Abschluss Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notargehilfin.
2015
Wechsel in eine Kieler Hausverwaltung – Aufbau praktischer Erfahrung am regionalen Immobilienmarkt.
2022
Abschluss Immobilienfachwirtin (IHK zu Kiel).
2023
Ausbilderschein (AEVO).
ab 2026
Vollständige Tätigkeit in der COLDITZ Immobilien GmbH – Schwerpunkt Bewertung, Verkauf und Verwaltung.

ZUR GUTACHTERTÄTIGKEIT
Im Volksmund ist häufig die Rede von einem „rechtssicheren oder gerichtsfesten“ Gutachten. Dies ist irreführend. Ein Sachverständiger ist ein Fachberater des Gerichts, fällt jedoch keine Urteile. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ ist ein typisches Sprichwort für die Küstenbewohner. Dennoch kann ein Sachverständiger die nüchternen, unparteiischen Fakten so zusammentragen und in den Immobilienmarkt einordnen, dass im fairen Ausgleich Recht gesprochen werden kann.
Man unterscheidet zwischen vorgerichtlichen Gutachten und vom Gericht beauftragten Gutachten. Die vorgerichtlichen Expertisen können in den Prozess später eingeführt werden und damit wegweisend sein. Das entscheidet jedoch das Gericht allein. Im Prozess erhält der Sachverständige seinen Auftrag vom Gericht und ist nur diesem Auftraggeber unterworfen. Daher darf ein Sachverständiger auf direkt an ihn gerichtete Parteivorträge nicht eingehen und muss an das Gericht verweisen.
Im Rahmen einer privaten Beauftragung kann der Sachverständige eine ganz andere Kundennähe aufbauen, wird jedoch auch hier auf seine Integrität und Neutralität zu achten haben. Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor Beauftragung eines Immobiliensachverständigen immer die Gegenseite, Mitleser etc. „mit ins Boot zu holen“, um nach Erstellung des Gutachtens das Ergebnis nicht bezüglich der Gutachterwahl in Zweifel zu ziehen. Schiedsgutachten können eine hohe Einigungsstärke entfalten und Gerichtsprozessen vorbeugen.
Der ö.b.u.v. Sachverständige hat in seiner dekadenlangen Immobilienmarkterfahrung nahezu alle Immobilienarten bereits erfolgreich bewertet:
Rechtliche Bewertungen: Erbbaurecht, Stavenrecht, Wegerechte, Stromleitungsrechte (Überlandleitungen), Baulasten, Nießbrauch-, Wohn- und Wohnungsrechte.
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